Sollten Sie innerhalb der nächsten Minuten KEINE E-Mail mit Ihren Zugangsdaten erhalten, so überprüfen Sie bitte: Haben Sie sich in unserem Shop bereits registriert? Wenn nicht, so tun Sie dies bitte einmalig im Rahmen des Bestellprozesses. Sie können dann selbst ein Passwort festlegen. Sobald Sie registriert sind, können Sie sich in Zukunft mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort einloggen.
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie sich in unserem Shop bereits registriert haben, dann überprüfen Sie bitte, ob Sie sich bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse evtl. vertippt haben.
Sollten Sie trotz korrekter E-Mail-Adresse und bereits bestehender Registrierung weiterhin Probleme mit dem Login haben und auch keine "Passwort vergessen"-E-Mail erhalten, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an: info@gil-messer.de
Waffenrecht & Altersnachweis
Wir liefern grundsätzlich nach den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von entsprechenden Artikeln vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da gewisse Artikel in unserem Sortiment dem Waffengesetz unterliegen und ein Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie uns keine Kopie Ihres neuen Personalausweis (Personalausweis im Scheckkartenformat) senden dürfen.
(2) Darüber hinaus werden diese Bestellungen ausschließlich über den von DHL/Deutsche Post angebotenen Service "Eigenhändig" verarbeitet.
Damit stellen wir sicher, dass die bestellte Ware ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben werden kann.
Wir bitten dies zu beachten.
Führverbot § 42 a WaffG
Folgende Artikel fallen unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit):
1. Nachbildungen und Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen, das heißt auch Softairwaffen)
2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)
Es gelten folgende Ausnahmen
a) für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
b) für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
c) für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)